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   BVerwG, 02.04.1979 - 6 B 59.77   

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https://dejure.org/1979,2245
BVerwG, 02.04.1979 - 6 B 59.77 (https://dejure.org/1979,2245)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1979 - 6 B 59.77 (https://dejure.org/1979,2245)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1979 - 6 B 59.77 (https://dejure.org/1979,2245)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 6 B 59.77
    Diese Vorschriften sind streng anzuwenden, weil sie der Entlastung des Revisions- und Beschwerdegerichts dienen und verhindern sollen, daß dieses genötigt ist, das gesamte vorinstanzliche Parteivorbringen zu durchforschen (BVerwGE 31, 212 [217]).

    Es sind daher nicht nur die Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht nicht bedient haben soll, z.B. die Zeugen und die in ihr Wissen gestellten Tatsachen, zu bezeichnen, sondern es ist auch darzulegen, inwiefern die unterbliebene Beweiserhebung sich dem Tatsachengericht hätte aufdrängen müssen und die angefochtene Entscheidung auf der unterlassenen Aufklärung beruht oder doch beruhen kann (BVerwGE 31, 212 [218]).

  • BVerwG, 28.06.1978 - 6 B 14.78

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Rüge der Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 6 B 59.77
    Sie läßt insbesondere die notwendige substantiierte Darlegung darüber vermissen, in welcher Weise der Kläger bei einem entsprechenden Hinweis des Vorsitzenden seinen Tatsachenvortrag ergänzt hätte und warum sich dem Gericht ein Hinweis an den - in der Verhandlung anwesenden - Kläger auf Ergänzung seines Sachvortrages aufdrängen mußte (Beschlüsse vom 5. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 15.72 -, vom 2. Februar 1973 - BVerwG 2 B 46.72 -, vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 6 B 59.77
    Diese sind die gleichen wie die gemäß § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Aufklärungsrüge in einem Revisionsverfahren zu stellenden Anforderungen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] mit umfangreichen Nachweisen).
  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
    Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 6 B 59.77
    Sie läßt insbesondere die notwendige substantiierte Darlegung darüber vermissen, in welcher Weise der Kläger bei einem entsprechenden Hinweis des Vorsitzenden seinen Tatsachenvortrag ergänzt hätte und warum sich dem Gericht ein Hinweis an den - in der Verhandlung anwesenden - Kläger auf Ergänzung seines Sachvortrages aufdrängen mußte (Beschlüsse vom 5. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 15.72 -, vom 2. Februar 1973 - BVerwG 2 B 46.72 -, vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -).
  • BVerwG, 06.05.1977 - 6 B 5.77

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 6 B 59.77
    Soweit sie einen Verstoß gegen die Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts darin erblickt, daß die in dem Schriftsatz des Klägers vom 2. Februar 1974 beantragte Zeugenvernehmung nicht durchgeführt wurde (Seite 2 und 3 des Beschwerdeschriftsatzes), legt sie nicht dar, weshalb sich diese Beweiserhebung dem Berufungsgericht nach seiner für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1977 - BVerwG 6 B 5.77 - mit weiteren Nachweisen) aufdrängen mußte.
  • BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 6 B 59.77
    Sie läßt insbesondere die notwendige substantiierte Darlegung darüber vermissen, in welcher Weise der Kläger bei einem entsprechenden Hinweis des Vorsitzenden seinen Tatsachenvortrag ergänzt hätte und warum sich dem Gericht ein Hinweis an den - in der Verhandlung anwesenden - Kläger auf Ergänzung seines Sachvortrages aufdrängen mußte (Beschlüsse vom 5. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 15.72 -, vom 2. Februar 1973 - BVerwG 2 B 46.72 -, vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -).
  • BVerwG, 02.02.1973 - II B 46.72

    Mitwirkungsrecht des Personalrats bei der Versetzung eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 6 B 59.77
    Sie läßt insbesondere die notwendige substantiierte Darlegung darüber vermissen, in welcher Weise der Kläger bei einem entsprechenden Hinweis des Vorsitzenden seinen Tatsachenvortrag ergänzt hätte und warum sich dem Gericht ein Hinweis an den - in der Verhandlung anwesenden - Kläger auf Ergänzung seines Sachvortrages aufdrängen mußte (Beschlüsse vom 5. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 15.72 -, vom 2. Februar 1973 - BVerwG 2 B 46.72 -, vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -).
  • BVerwG, 02.02.1990 - 6 B 29.89

    Vorzeitige Entlassung von Berufssoldaten - Auslegung von Härteregelungen -

    Auch die Rüge der Verletzung der Hinweispflicht ist nicht schlüssig erhoben worden, da sie keine substantiierte Darlegung darüber enthält, in welcher Weise der Kläger bei einem entsprechenden Hinweis des Vorsitzenden seinen Tatsachenvortrag ergänzt hätte (vgl. Beschluß vom 2. April 1979 - BVerwG 6 B 59.77 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 B 54.79

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung einer

    Die Rüge, das Berufungsgericht habe seine Hinweispflicht (§ 86 Abs. 3 VwGO) und den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt, ist nicht schlüssig erhoben worden, da sie keine substantiierte Darlegung darüber enthält, in welcher Weise der Kläger bei einem entsprechenden Hinweis des Vorsitzenden seinen Tatsachenvortrag ergänzt hätte (Beschluß vom 2. April 1979 - BVerwG 6 B 59.77 - mit weiteren Nachweisen) und was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (BVerfGE 28, 17; Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23] und vom 10. Februar 1978 - BVerwG 2 B 65.77 -).
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